Zugänge

Information über gesicherten Zugang gemäß Bauarbeitenkoordinationsgesetz, der Dienstnehmerschutzverordnung sowie der ÖNORM B8207

Sehr geehrter Kunde,

die Sicherheit unserer Mitarbeiter liegt nicht nur uns am Herzen, auch der Gesetzgeber und die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt haben neue Richtlinien zur Verhinderung von Arbeitsunfällen im Rauchfangkehrergewerbe erstellt, die künftig auch für bereits bestehende Objekte anzuwenden sind. Im Bauarbeitenkoordinationsgesetz, der Dienstnehmerschutzverordung und der ÖNORM B8207 ist festgelegt, wie der Zugang zu den Rauchfängen beschaffen sein muss. Gerne informieren wir Sie, welche Maßnahmen bei Ihrem Objekt im speziellen erforderlich sind. Wir sind telefonisch von Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr erreichbar.